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Bootsfahrschule
am Schweriner See

See
Basis, Spezifisch
Nr. 164 (1 von 285)


Wann ist das "allgemeine Gefahr- und Warnsignal" zu geben?



Wenn ein Fahrzeug einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.
Wenn ein Fahrzeug ein anderes Fahrzeug gefährdet oder durch dieses selbst gefährdet wird.
Wenn ein Fahrzeug ein anderes Fahrzeug zur Hilfeleistung auffordert.
Wenn ein Fahrzeug ein anderes Fahrzeug im Fahrwasser an Steuerbord überholen will.

Zeit:

  • Fragenkatalog
  • von vorn beginnen
  • Programm beenden










  Bootsfahrschule am Schweriner See   |  Software  ©  2016 Olaf Moß , Wittenburg  

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