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Bootsfahrschule
am Schweriner See

See
Basis
Nr. 066 (1 von 72)


Was ist zu beachten, wenn eine Flüssiggasanlage außer Betrieb gesetzt wird?



Der Flüssiggasbehälter ist vollständig zu entleeren.
Die Anlage ist gasfrei zu machen.
Haupthahn und Absperrventile sind zu schließen.
Gasflasche fachgerecht entsorgen.

Zeit:

  • Fragenkatalog
  • von vorn beginnen
  • Programm beenden










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