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Bootsfahrschule
am Schweriner See

UBI
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Nr. 27 (1 von 130)


Wer darf eine Schiffsfunkstelle bedienen?



Inhaber eines gültigen Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) oder eines  gleichwertigen Zeugnisses
Personen, die über einen gültigen Sportbootführerschein-Binnen und über die Erlaubnis des  Schiffsführers verfügen
Nur der Schiffsführer, sofern er über ein gültiges Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)  verfügt
Personen, die ohne Aufsicht eines Funkzeugnisinhabers am Funkverkehr teilnehmen, sofern sie älter als  16 Jahre sind

Zeit:

  • Fragenkatalog
  • von vorn beginnen
  • Programm beenden










  Bootsfahrschule am Schweriner See   |  Software  ©  2016 Olaf Moß , Wittenburg  

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